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   AG Saarlouis, 09.03.2015 - 28 C 1790/14   

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AG Saarlouis, 09.03.2015 - 28 C 1790/14 (https://dejure.org/2015,31596)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 09.03.2015 - 28 C 1790/14 (https://dejure.org/2015,31596)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 09. März 2015 - 28 C 1790/14 (https://dejure.org/2015,31596)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    In einem hochaktuellen Urteil des AG Saarlouis unterliegt die HUK-COBURG trotz Rechtsprechung des LG Saarbrücken (AG Saarlouis Urteil vom 9.3.2015 - 28 C 1790/14 (70) -).

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Saarlouis, 09.03.2015 - 28 C 1790/14
    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadenschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, sofern diese nicht auch für den Geschädigten deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegt (BGH in Versicherungsrecht 2014, 474).

    Allein der Umstand, dass die vom Schadengutachter abgerechneten Kosten die aus der BVSK-Honorarbefragung ersichtlichen Höchstsätze überschreiten, führt aber weder dazu, dass die geltend gemachten Kosten von vornherein aus dem Rahmen des nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB für die Schadenbehebung erforderlichen Geldbetrages fallen, noch rechtfertigt sich daraus die Annahme eines Verstoßes des Geschädigten gegen seine Pflicht zur Schadenminderung nach § 254 Abs. 2 Satz 1 Alt 2 BGB (BGH Versicherungsrecht 2014, 474).

    Nach der schadenrechtlich gebotenen subjektbezogenen Betrachtungsweise wären hierzu Ausführungen erforderlich gewesen, weshalb der Geschädigten gerade als Laie die Überhöhung zwingend hätte auffallen müssen und der Sachverständige vorliegend im Vergleich zu einem repräsentativen Durchschnitt der Kfz .Gutachter nicht nur wesentlich, sondern deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen abrechnet (BGH VI ZR 225/13 Rn. 8).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Saarlouis, 09.03.2015 - 28 C 1790/14
    Nur wenn die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegen, sind sie nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (BGH, VersR 2014, 1141, Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2014, 13 S 109/14).

    Soweit die Beklagte - weitgehend formularmäßig - auch im vorliegenden Rechtsstreit weiterhin bestreitet, dass neben einem Grundhonorar Nebenkosten gesondert berechnet werden können, ist eine solche Berechnungsweise längstens höchstrichterlich (BGH VI ZR 357/13) als auch durch die saarländischen Gerichte ( Saarländisches Oberlandergericht, 4 U 61/13, 4 U 46/14, Landgericht Saarbrücken 13 S 109/14) anerkannt bzw. akzeptiert.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Saarlouis, 09.03.2015 - 28 C 1790/14
    Die Kosten der Schadenfeststellung sind Teil des nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu ersetzenden Schadens, mithin auch die Kosten von Sachverständigengutachten, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (BGH NJW 2007, 1450 =DS 2007, 144).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

    Auszug aus AG Saarlouis, 09.03.2015 - 28 C 1790/14
    Soweit die Beklagte - weitgehend formularmäßig - auch im vorliegenden Rechtsstreit weiterhin bestreitet, dass neben einem Grundhonorar Nebenkosten gesondert berechnet werden können, ist eine solche Berechnungsweise längstens höchstrichterlich (BGH VI ZR 357/13) als auch durch die saarländischen Gerichte ( Saarländisches Oberlandergericht, 4 U 61/13, 4 U 46/14, Landgericht Saarbrücken 13 S 109/14) anerkannt bzw. akzeptiert.
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Saarlouis, 09.03.2015 - 28 C 1790/14
    Soweit die Beklagte - weitgehend formularmäßig - auch im vorliegenden Rechtsstreit weiterhin bestreitet, dass neben einem Grundhonorar Nebenkosten gesondert berechnet werden können, ist eine solche Berechnungsweise längstens höchstrichterlich (BGH VI ZR 357/13) als auch durch die saarländischen Gerichte ( Saarländisches Oberlandergericht, 4 U 61/13, 4 U 46/14, Landgericht Saarbrücken 13 S 109/14) anerkannt bzw. akzeptiert.
  • AG Völklingen, 03.12.2014 - 5 C 206/14
    Auszug aus AG Saarlouis, 09.03.2015 - 28 C 1790/14
    Gerade auch im Hinblick auf unterschiedliche Entscheidungen unterinstanzlicher Saarländischer Gerichte (Amtsgericht Saarlouis aaO, Amtsgericht Saarlouis, Urteil vom 13.10.2013, 29 C 995/14, Amtsgericht Völklingen, Urteil vom 3.12.2014, 5 C 206/14), insbesondere auch des Landgerichts Saarbrücken einerseits und des Saarländischen Oberlandesgerichtes andererseits ( a.a.O.), vermag das erkennende Gericht jedenfalls zur Zeit nicht festzustellen, dass mit der Berechnung vorliegender Kostenpositionen für den Geschädigten eine erkennbare Überhöhung von Kosten einhergeht.
  • AG Saarlouis, 09.03.2015 - 28 C 1284/14
    Auszug aus AG Saarlouis, 09.03.2015 - 28 C 1790/14
    Unter Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist - ebenso wie in einem anderen zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit 28 C 1284/14 Amtsgerichts Saarlouis - auch vorliegend festzustellen, dass die Beklagte nicht ausreichend darlegt, weshalb die Geschädigte nach ihren subjektiven Erkenntnismöglichkeiten die Rechnung des Sachverständigen ... vom 22.6.2011 als unbillig oder jedenfalls erkennbar wesentlich überhöht ansehen musste.
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